FAQ

1. Werden noch weitere Projekte in das Förderprogramm aufgenommen (Stand 2015)?

Nein, das Förderprogramm NEBO+ befindet sich im Abschluss und  nimmt daher keine weitere Projekte auf. 

2. Unter welchen Voraussetzungen ist eine BO-Projekt förderberechtigt?

Das Förderprogramm NEBO+ ist national ausgerichtet, d.h. sämtliche Betriebsoptimierungen von Lüftungsanlagen der Schweiz können am Programm teilnehmen, sofern sie gewisse Bedingungen erfüllen. Es gelten die folgenden Bedingungen:

  • Mindestgrösse: Nur BO-Projekte mit einer gesamten Luftförderungsrate von mehr als 10‘000 m3/h pro Standort (können auch mehrere Anlagen pro Standort sein) werden gefördert.
  • Mittlere und grosse BO-Projekte werden priorisiert, d.h. Projekte mit einer gesamten Luftförderungsrate zwischen 10‘000 m3/h und 40‘000 m3/h pro Standort werden zunächst auf eine Warteliste gesetzt.
  • Die Betriebsoptimierung muss von einem der durch NEBO+ akkreditierten Umsetzungspartner durchgeführt werden.

Unterliegt das Unternehmen dem Grossverbraucherartikel (GVA) des kantonalen Vollzugs, nimmt es an einem EnAW-Modell teil oder erhält es Beiträge oder Preisrabatte von anderen Förderprogrammen im Bereich Stromeffizienz, sind zudem spezielle Bedingungen zu beachten. Diese sind im Menü Abgrenzung zu anderen Stromeffizienzinstrumenten zu finden.

3. Kann die Betriebsoptimierung auch durch ein Unternehmen, das nicht als Umsetzungspartner akkreditiert ist, durchgeführt werden?

Nein. Es werden nur Betriebsoptimierungen durch das Förderprogramm gefördert, die durch einen der Umsetzungspartner nach der NEBO+ Methodik durchgeführt wurden.

4. Was ist der Ablauf einer Betriebsoptimierung nach NEBO+ Methodik?

Die Betriebsoptimierung nach NEBO+ erfolgt in fünf BO-Schritten:

  • BO-Schritt 1: Bestandesaufnahme des Ist-Zustands
  • BO-Schritt 2: Ausarbeitung von Massnahmen zur Betriebsoptimierung
  • BO-Schritt 3: Umsetzung der Optimierungsmassnahmen
  • BO-Schritt 4: Workshop / Instruktion des Betriebspersonals
  • BO-Schritt 5: Nachjustierung und Wirkungsdokumentation

Die Betriebsoptimierung führt der Umsetzungspartner zusammen mit dem Betreiber durch, damit zum einen möglichst viel von der Erfahrung des Betreibers aufgenommen werden kann und zum anderen möglichst viel Wissen vom beratenden Ingenieur zum Betreiber fliesst. Weitere Informationen zum Ablauf der Betriebsoptimierung und des Förderprogramms finden sie hier.

5. Wie hoch sind die Förderbeiträge?

Die Höhe der Förderbeiträge ist direkt an den Erfolg der Effizienzmassnahmen in Form der erreichten Stromeinsparung gekoppelt und hängt zudem von der Grösse des BO-Projekts ab. Die genauen Kriterien sind unter Förderbeiträge nachzulesen.

6. Ist das BO-Projekt trotz Teilnahme an anderen Effizienzprogrammen förderberechtigt?

Wenn das Unternehmen dem Grossverbraucherartikels (GVA) des kantonalen Vollzugs, ist es Mitglied eines EnAW-Modells oder erhält es Beiträge oder Preisrabatte von anderen Förderprogrammen im Bereich Stromeffizienz, sind spezielle Bedingungen zu beachten. Diese sind unter Abgrenzung zu anderen Stromeffizienzinstrumenten zu finden.

7. Wie kann sich ein Unternehmen mit mehreren Lüftungsanlagen für das Förderprogramm anmelden?

Es können mehrere Anlagen zusammen angemeldet werden solange sie am gleichen Standort stehen und zusammen die Kriterien der Förderberechtigung erfüllen. Sollten die Anlagen nicht am gleichen Standort stehen, müssen sie separat angemeldet werden und somit die Förderbedingungen einzeln erfüllen.