Der Förderbeitrag wird direkt an den Erfolg der Effizienzmassnahmen, d.h. an die absolute Stromeinsparung gekoppelt. Diese wird mit dem von NEBO+ bereitgestellten Tool ermittelt. Es gelten im Einzelnen folgende Kriterien:
1. Projektgrösse
Der Förderbeitrag hängt von der erreichten Energieeinsparung und von der Grösse des BO-Projektes ab. Bezogen auf die jährliche Einsparung gelten folgende Fördersätze, wobei die Fördersumme gemäss der nachfolgend dargestellten Obergrenze beschränkt ist.
BO-Projektgrösse | Förderbeitrag |
< 200'000 m3/h | 3.6 Rp/kWh |
200'000 m3/h bis 1'000'000 m3/h | linear interpoliert |
≥ 1'000'000 m3/h | 2.9 Rp/kWh |
Die Abgrenzung ist zudem in der folgenden Grafik dargestellt: Für die absoluten Förderbeiträge in Abhängigkeit der jährlichen Stromeinsparung und der Projektgrösse ergeben sich daher unter Berücksichtigung der angenommenen Wirkungsdauer der Massnahmen von 4 Jahren die Förderbeiträge gemäss der folgenden Abbildung:
2. Beschränkung nach oben
Der absolute Förderbeitrag ist nach oben beschränkt. Der Maximalbetrag, der durch das Förderprogramm ausbezahlt wird, ist auf 50% der nachgewiesenen Kosten der BO-Massnahmen begrenzt. Dies ist insofern gerechtfertigt, weil BO-Massnahmen bei Betrieben dieser Grössenordnung eine Payback-Zeit von rund 1 Jahr oder gar noch weniger aufweisen. Die Kosten betreffen insbesondere den Auftrag an die BO-Ingenieure, welche die BO durchführt. Darin inbegriffen kann auch die NEBO+-Antragsabwicklung sein, falls diese durch Dritte namentlich durch den UP ausgeführt wird.